Verkehrszeichen
Verkehrszeichen – einige Informationen
Es unterliegt keinem Zweifel, dass senkrechte Verkehrsschilder ein wichtiges Element der Straßeninfrastruktur sind. Sie haben zum Ziel, nicht nur den Verkehr auf Straßen reibungslos zu organisieren, aber auch den Verkehrsteilnehmern die Sicherheit zu bieten.
Offensichtlich werden senkrechte Verkehrszeichen in einer Verordnung angeordnet. Es ist zu sagen, dass die Verkehrsverordnung nicht nur dauerhafte Schilder, sondern auch Wechselverkehrszeichen bestimmt. Damit vertikale Zeichen ihre Rolle erfüllen können, müssen sie leicht verständlich sein. Das bedeutet, dass Sie den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen müssen.
In Deutschland müssen alle Verkehrszeichen der Straßenverkehrsordnung (kurz VwV-StVO) entsprechen.Überdies dürfen auch diese Zeichen aufgestellt werden, die von dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur publiziert wurden.
Was ist zu beachten, falls es sich um senkrechte Schilder handelt? Zeichen müssen tatsächlich wetterfest sein, weil sie unterschiedliche Witterungseinflüssen im Winter und Sommer ausgesetzt sind. Allerdings sollen sie überdies gut sichtbar sein.
Daher sollen vertikale Zeichen genügend groß sein, damit sie sichtbar sind. Die Abmessungen von Verkehrszeichen werden meistens durch die StVO, die VwV-StVO oder andere geltende Rechtsnormen vorgegeben.
In der Verordnung wurden die Verkehrszeichen in drei Abmessungen nach Geschwindigkeitsbereichen unterteilt. Diese Tatsache lässt sich leicht erklären. Es handelt sich darum, dass Zeichen bei verschiedenen Geschwindigkeiten gut gesehen werden müssen. Nur so können Sie ihre Rolle erfüllen und das Unfallrisiko äußerst senken. Auch bei unterschiedlichen Abmessungen müssen die richtigen Proportionen der Verkehrsschilder eingehalten werden. Aus Sicherheitsgründen sind die Ecken der vertikalen Verkehrszeichen abgerundet.
Im Bereich der Geschwindigkeit 0-20 km/h haben kreisförmige Verkehrsschilder einen Durchmesser von 420 mm, bei der Geschwindigkeit 20-80 km/h wird ein Durchmesser von 600 mm empfohlen. In Bereichen der Geschwindigkeit > 80 km/h müssen kreisförmige Verkehrszeichen einen Durchmesser von 750 mm haben.
Nicht der Herstellungsprozess, sondern auch die Befestigung der Verkehrsschilder muss der Verkehrsverordnung (kurz VwV-StVO) entsprechen. Verkehrszeichen, wenn sie nicht nur vorübergehend installiert sind, müssen gut eingebaut werden. Nicht mehr als drei Zeichen dürfen an einem Pfosten befestigt werden. Es ist zu betonen, dass Gefahrzeichen im Regelfall allein stehen. Auch Zeichen mit Wartepflicht sollten alleine gestellt werden.